Bitte beachten:
Die Links zu den Bestimmungen sind - mit Ausnahme der EU-Verordnungen - so eingerichtet, dass auch künftige Novellen automatisch berücksichtigt werden. Die Einarbeitungszeit für eine solche Änderung durch das Bundeskanzleramt/Verfassungsdienst kann allerdings bis zu drei Monate dauern. Für diese Zeitspanne wird empfohlen, die Änderung über die tagesaktuelle Bundesgesetzblatt-Datenbank abzufragen. Aktuelle Änderungen zum EU-Recht finden Sie in der EUR-LEX-Datenbank/Amtsblätter
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(MD)
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